Abfindungen für Arbeitnehmer: Steuerliche Besonderheiten und Optimierungsmöglichkeiten

16. Oktober 2024

Abfindungen für Arbeitnehmer: Steuerliche Besonderheiten und Optimierungsmöglichkeiten
Abfindungen für Arbeitnehmer: Steuerliche Besonderheiten und Optimierungsmöglichkeiten
Abfindungen für Arbeitnehmer: Steuerliche Besonderheiten und Optimierungsmöglichkeiten
Einleitung

Abfindungen sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlassen, oft ein willkommener finanzieller Ausgleich. Ohne sorgfältige Steuerplanung kann jedoch ein großer Teil der Abfindung an das Finanzamt gehen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie mit der Fünftelregelung, freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen und einer strategischen Einkommensplanung Ihre Steuerlast senken können.

Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG ist ein steuerliches Instrument zur Milderung der Steuerprogression bei außerordentlichen Einkünften. Sie ermöglicht es, die Steuer auf eine Abfindung so zu berechnen, als ob die Zahlung auf fünf Jahre verteilt worden wäre.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Datengrundlage: Einzelveranlagung, 2024 aus Vereinfachungsgründen ohne Solidaritätszuschlag.

Durch die Fünftelregelung wird die Steuerprogression geglättet und Sie zahlen weniger Steuern auf Ihre Abfindung.

Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung: Doppelt profitieren

Mit freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können Sie nicht nur Ihre Altersvorsorge verbessern, sondern auch Ihre Steuerlast senken. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar und mindern somit Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Abfindung ins Folgejahr verschieben: Steuerprogression senken

Das Verschieben der Auszahlung ins Folgejahr kann sinnvoll sein, wenn im nächsten Jahr ein geringeres Einkommen zu erwarten ist, z.B. wegen Arbeitslosigkeit, Wegzug ins Ausland oder Pensionierung.

Steuerliche Verrechnung nutzen - Verluste aus Vermietung oder gewerblichen bzw. selbständigen Einkünften

Mit Verlusten aus Vermietung und Verpachtung und aus gewerblichen oder selbständigen Einkünften können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen weiter senken. Diese Verluste mindern die Steuerlast und können die Wirkung der Fünftelregelung verstärken. Möglich wäre dies zum Beispiel wie folgt:

- Hohe Abschreibungen mindern das Einkommen.

- Renovierungskosten können als Werbungskosten geltend gemacht werden.

- Anlaufverluste bei Unternehmensgründung und Investitionskosten mindern das Einkommen.

Verluste sollten realistisch sein und steuerlich anerkannt werden.

Wichtige Aspekte

Die steuerlich optimale Gestaltung Ihrer Abfindung erfordert eine frühzeitige und sorgfältige Planung. Durch Anwendung der Fünftelregelung, freiwillige Beiträge zur Pensionsversicherung, Aufschub der Auszahlung und Verlustverrechnung können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

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Alexander Garke

© 2024 Alexander Garke

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