Unternehmensgründung in Dubai bei Wohnsitz in Deutschland

7. September 2024

Unternehmensgründung in Dubai bei Wohnsitz in Deutschland
Unternehmensgründung in Dubai bei Wohnsitz in Deutschland
Unternehmensgründung in Dubai bei Wohnsitz in Deutschland
Einleitung

Die Vereinigten Arabischen Emirate, insbesondere Dubai, sind aufgrund steuerlicher Vorteile ein attraktiver Standort für Unternehmensgründungen. Bei Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland sind jedoch wichtige steuerliche Aspekte zu beachten. In diesem Beitrag erläutern wir die Steuerpflicht nach deutschem Recht für Kapitalgesellschaften, den Ort der Geschäftsleitung ausländischer Kapitalgesellschaften in Deutschland, die möglichen Folgen anhand praktischer Beispiele, die Hinzurechnungsbesteuerung und geben Empfehlungen für eine optimale Gestaltung.

Steuerpflicht von (ausländischen) Kapitalgesellschaften nach deutschem Recht

Nach deutschem Steuerrecht sind Kapitalgesellschaften unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland haben. Dies bedeutet, dass eine in Dubai gegründete Gesellschaft auch in Deutschland steuerpflichtig sein kann, wenn die Geschäftsleitung faktisch von Deutschland aus erfolgt. Dies kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen und die angestrebten Steuervorteile erheblich schmälern.

Allgemeines zum Ort der Geschäftsleitung ausländischer Kapitalgesellschaften in Deutschland

Der Ort der Geschäftsleitung wird dort vermutet, wo unter anderem die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden. Wenn Sie als in Deutschland ansässige Person die Geschäftsführung von Deutschland aus führen, kann die Finanzverwaltung annehmen, dass sich der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Indizien hierfür sind zum Beispiel geschäftliche Aktivitäten, Entscheidungsprozesse und das Tagesgeschäft, welches aus Deutschland heraus geführt wird.

Folgen bei Ort der Geschäftsleitung in Deutschland

Liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, hat dies erhebliche steuerliche Konsequenzen. Ihr Unternehmen unterliegt dann der deutschen Körperschaft- und Gewerbesteuer. Es besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung, da aktuell kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht.

Beispiel: Ihre Gesellschaft mit Sitz in Dubai erwirtschaftet einen Jahresgewinn von 193.750 Euro. In den VAE gilt ab dem 1. Juni 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % mit einem Freibetrag von rund 93.750 Euro (375.000 AED), so dass Sie in den VAE 9.000 Euro Steuern zahlen.

Wenn sich der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland befindet, unterliegt der Gewinn zusätzlich der deutschen Körperschaftsteuer von 15 % und der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde ca. 14 % beträgt. Die Gesamtsteuerbelastung in Deutschland läge dann bei ca. 29 % bzw. 56.200 Euro. Die in den VAE gezahlten Steuern können auf die deutsche Steuer angerechnet werden, so dass sich die deutsche Steuerlast auf 47.200 Euro reduziert (56.200 Euro minus 9.000 Euro Anrechnung). Dennoch ergibt sich eine nicht unerhebliche Steuermehrbelastung.

Zudem sind erweiterte Buchführungs- und Dokumentationspflichten nach deutschen Maßstäben zu erfüllen, was einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeutet. Fehlende oder fehlerhafte Steuererklärungen können zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Hinzurechnungsbesteuerung

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (§§ 7 ff. AStG). Diese kommt zum Tragen, wenn ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger an einer ausländischen Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland beteiligt ist und diese Gesellschaft passive Einkünfte erzielt. Die Vereinigten Arabischen Emirate gelten aufgrund ihrer niedrigen Steuersätze als Niedrigsteuerland im Sinne des AStG.

Beispiel: Sie sind zu 100 % an einer in Dubai ansässigen Holdinggesellschaft beteiligt, die ausschließlich passive Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.000 Euro erzielt.

Obwohl diese Gewinne nicht an Sie ausgeschüttet werden, werden sie nach den Regeln der Hinzurechnungsbesteuerung Ihrem persönlichen Einkommen in Deutschland zugerechnet. Sie müssen also auf diese 50.000 Euro in Deutschland Einkommensteuer zahlen, die je nach Ihrem persönlichen Steuersatz bis zu 45 % betragen kann.

Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Steuerpflichtige durch die Verlagerung passiver Einkünfte in Niedrigsteuerländer Steuern sparen. Sie stellt sicher, dass solche Einkünfte in Deutschland besteuert werden, unabhängig davon, ob sie tatsächlich an den Anteilseigner ausgeschüttet wurden.

Gestaltungsmöglichkeiten

Um die Risiken der Hinzurechnungsbesteuerung und der Verlagerung der Geschäftsleitung nach Deutschland zu minimieren, gibt es verschiedene Strategien. Eine effektive Methode besteht darin, die Geschäftsleitung tatsächlich nach Dubai zu verlegen, indem alle wesentlichen Entscheidungen vor Ort getroffen werden. Dies kann durch die Anstellung eines lokalen Geschäftsführers oder durch regelmäßige persönliche Anwesenheit in Dubai erreicht werden. Das Unternehmen sollte über eigene Büroräume, Mitarbeiter und operative Tätigkeiten in Dubai verfügen, um eine tatsächliche wirtschaftliche Substanz nachzuweisen.

Eine sorgfältige Dokumentation aller Geschäftsprozesse ist unerlässlich, um den Ort der Geschäftsleitung und die wirtschaftliche Substanz nachweisen zu können. Eine rechtliche Beratung durch Experten im internationalen Steuerrecht ist empfehlenswert, um individuelle Lösungen zu erarbeiten.

Empfehlungen

Wir empfehlen Ihnen, professionelle Unterstützung durch Steuerberater, die auf internationales Steuerrecht spezialisiert sind, in Anspruch zu nehmen. Eine klare Trennung zwischen Ihrem Wohnsitz in Deutschland und der Geschäftstätigkeit Ihres Unternehmens in Dubai ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu minimieren. Achten Sie darauf, dass Ihr Unternehmen in Dubai über genügend wirtschaftliche Substanz verfügt, um die Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden. Informieren Sie sich über Änderungen im Steuerrecht und passen Sie Ihre Geschäftsstrategie regelmäßig den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen an.

Fazit

Die Gründung eines Unternehmens in Dubai mit gleichzeitigem Wohnsitz in Deutschland bietet zahlreiche Chancen, birgt aber auch steuerliche Herausforderungen wie die Hinzurechnungsbesteuerung und die mögliche Verlagerung des Ortes der Geschäftsleitung nach Deutschland. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind unerlässlich, um die Vorteile optimal zu nutzen und unerwünschte steuerliche Folgen zu vermeiden.

Sie planen eine Unternehmensgründung in Dubai und benötigen Unterstützung? Als Experten für internationales Steuerrecht helfen wir Ihnen, die für Sie optimale Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!

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Alexander Garke

© 2024 Alexander Garke

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