Wegzugsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften vermeiden und vermindern
20. Juni 2024
Praktische Handlungsempfehlungen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Wohnsitz und Ansässigkeit: Die Beibehaltung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, z.B. durch gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz, vermeidet die Wegzugsbesteuerung.
Anteilsübertragung: Durch Liquidation oder Übertragung der Anteile auf eine andere Person fällt bei Wegzug keine Wegzugsbesteuerung an.
Verstrickung in Deutschland: Durch die weitere Verstrickung der Anteile in einem deutschen Betriebsvermögen kann die Wegzugsbesteuerung ebenfalls vermieden werden. Dazu müssen die Anteile in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Hierbei sind einige weitere Besonderheiten zu beachten.
Praxistipps zur Verminderung der Wegzugsbesteuerung
Verringerung des Eigenkapitals: Da der Substanzwert dem Mindestwert der Gesellschaft entspricht, kann z.B. durch die Aufdeckung stiller Reserven, Veräußerung von Wirtschaftsgütern und Gewinnausschüttungen der Mindestwert der Gesellschaft verringert werden.
Fiktiver Unternehmerlohn: Bei bestimmten Gesellschaftsformen kann der Ertragswert bei dem vereinfachten Ertragswertes durch einen fiktiven "fremdenüblichen" Unternehmerlohn gemindert werden.
Wann entsteht die Wegzugsteuer?
Die Steuer wird mit der Festsetzung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr fällig, in dem Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben. Die gute Nachricht: Sie können die Steuerlast auf sieben Jahre verteilen, was insbesondere bei Liquiditätsengpässen hilfreich ist. In der Regel müssen dafür jedoch Sicherheitsleistungen hinterlegt werden.
Auswirkungen von Wertveränderungen nach dem Wegzug
Wertsteigerungen Ihrer Aktien nach dem Wegzug führen in Deutschland nicht zu einer höheren Wegzugsteuer. Diese Wertsteigerungen werden jedoch bei einem Verkauf im neuen Wohnsitzstaat relevant.
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