Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung: Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement und Wechsel der Rechtsform

23. Juni 2024

Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung: Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement und Wechsel der Rechtsform
Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung: Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement und Wechsel der Rechtsform
Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung: Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement und Wechsel der Rechtsform

Die Wegzugsbesteuerung kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, wenn Sie als Unternehmer ins Ausland ziehen. In diesem Blogbeitrag stellen wir zwei effektive Strategien zur Vermeidung oder Minimierung der Wegzugsbesteuerung vor: Wohnsitzmanagement und Wechsel der Gesellschaftsform in eine Personengesellschaft.

Möglichkeit 1: Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement

Eine der effektivsten Methoden zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung ist die Beibehaltung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Dies setzt ein durchdachtes Wohnsitzmanagement voraus.

Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement

Durch ein effektives Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement können Sie sicherstellen, dass Sie steuerlich in Deutschland ansässig sind, auch wenn Sie einen Großteil Ihrer Zeit im Ausland verbringen.

Sie können zum Beispiel die Wegzugsbesteuerung vermeiden, bleiben aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, d.h. Sie müssen Ihr Welteinkommen in Deutschland versteuern.

Das Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement ist also nicht für Sie geeignet, wenn Sie kein Interesse daran haben, steuerlich in Deutschland ansässig zu sein oder wenn Sie bewusst aus steuerlichen Gründen ins Ausland ziehen wollen.

Unter anderem lässt sich dies über die folgenden Strategien umsetzen:

Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland: Es reicht aus, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung besitzen oder Zugang zu einer Wohnung haben, über die Sie jederzeit verfügen können. Dies kann ein eigenes Haus, eine Mietwohnung oder auch ein Zimmer bei Verwandten oder Freunden sein.

Lebensmittelpunkt oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Wenn Sie in mehreren Staaten steuerlich ansässig sind, d.h. zum Beispiel sowohl in Deutschland als auch im Ausland einen Wohnsitz haben, müssen Sie Ihren Lebensmittelpunkt oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das bedeutet, dass Ihre engeren persönlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen nach wie vor in Deutschland bestehen oder sie sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Hier spielt die Familie eine große Rolle.

Entscheidend ist, dass Sie gegenüber den deutschen Finanzbehörden nachweisen können, dass Ihr Wohnsitz, Lebensmittelpunkt oder gewöhnlicher Aufenthalt tatsächlich in Deutschland liegt. Dies erfordert eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Aufenthalte und Aktivitäten. Wir können gemeinsam mit Ihnen eine Strategie entwickeln, wie dies umgesetzt werden kann.

Möglichkeit 2: Wechsel der Rechtsform in eine Personengesellschaft

Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung wäre zum Beispiel der Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn Sie Ihre unternehmerischen Aktivitäten ins Ausland verlagern möchten, ohne in Deutschland steuerpflichtig zu bleiben.

Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

Personengesellschaften unterliegen nicht der Wegzugsbesteuerung. Durch die Umwandlung können Sie vermeiden, dass bei Ihrem Wegzug aus Deutschland eine hohe Steuerbelastung entsteht. Die GmbH & Co. KG bietet darüber hinaus mehr Flexibilität. Durch die Einbringung Ihrer GmbH-Anteile in eine Holding-GmbH & Co. KG bleibt das Besteuerungsrecht in Deutschland, da die GmbH & Co. KG als gewerbliches Unternehmen weiterhin in Deutschland steuerlich ansässig ist. Hierbei sind verschiedene Besonderheiten zu beachten, u.a. ist zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wegzugsstaat besteht und inwieweit deshalb ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb in Deutschland unterhalten werden muss. Durch diese Vorgehensweise kann eine Wegzugsbesteuerung vermieden werden. Zukünftige Gewinne (laufende Gewinne und Veräußerungsgewinne) aus der Gesellschaft sind jedoch in der Regel in Deutschland zu versteuern. Die Umwandlung erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung und kann mit höheren Kosten und administrativem Aufwand verbunden sein.

Fazit

Die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung erfordert sorgfältige Planung und strategische Entscheidungen. Ob Sie sich für ein effektives Wohnsitz- und Ansässigkeitsmanagement oder zum Beispiel einen Rechtsformwechsel entscheiden. Es ist wichtig, Ihre individuelle Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die für Sie beste Lösung zu finden.

Wenn Sie mehr über die Vermeidung der Wegzugsbesteuerung erfahren möchten oder professionelle Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Strategie benötigen, kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre steuerliche Situation. Wir freuen uns auf Sie! Buchen Sie Ihre Erstberatung!

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Alexander Garke

© 2024 Alexander Garke

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