Doppelbesteuerungsabkommen
Unter Doppelbesteuerung versteht man die mehrfache Besteuerung desselben Einkommens im gleichen Veranlagungszeitraum. Sie kann sowohl rechtlich, wenn dieselbe Person mehrfach besteuert wird, als auch wirtschaftlich, wenn dasselbe Einkommen bei verschiedenen Personen besteuert wird, auftreten. Doppelbesteuerungsabkommen sollen die rechtliche Doppelbesteuerung vermeiden, indem sie festlegen, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht und wie die Einkünfte zwischen den Staaten aufgeteilt werden. Deutschland hat mit über 90 Staaten DBA abgeschlossen, um die internationale Steuerbelastung zu mindern und die steuerliche Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Unsere Leistungen
Wir bieten umfassende Beratungsleistungen im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen an, die folgende Aspekte umfassen:
Wir analysieren Ihren individuellen Steuerfall und prüfen die relevanten DBA, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.
Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Optimierung Ihrer internationalen Geschäftstätigkeit, um Steuervorteile aus DBA zu nutzen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentationen und Anträge zur Anwendung der DBA und zur Anrechnung ausländischer Steuern.
In komplexen Fällen arbeiten wir mit unseren internationalen Partnern zusammen, um eine umfassende steuerliche Beratung zu gewährleisten.
Warum wir?
Durch unsere langjährige Erfahrung im internationalen Steuerrecht und unsere Spezialisierung auf Doppelbesteuerungsabkommen bieten wir Ihnen fundierte und praxisorientierte Lösungen. Unsere Expertise hilft Ihnen, steuerliche Risiken zu minimieren und Ihre Steuerbelastung zu optimieren.
Kontaktieren Sie uns
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des internationalen Steuerrechts und der Doppelbesteuerungsabkommen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie nur die Steuern zahlen, die Sie tatsächlich schulden. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.