Hinzurechnungsbesteuerung
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Gewinne durch die Gründung von Gesellschaften in Niedrigsteuerländern der deutschen Besteuerung entzogen werden. Sie betrifft ausländische Zwischengesellschaften, die von in Deutschland ansässigen Personen beherrscht werden und passive Einkünfte erzielen, die einer niedrigen Besteuerung (< 25%) unterliegen. Auch ohne Ort der Geschäftsleitung in Deutschland können die Einkünfte solcher Gesellschaften nach §§ 7 ff. des Außensteuergesetzes (AStG) in Deutschland besteuert werden. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Beteiligungen.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten umfassende Beratungsleistungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung an, die folgende Aspekte umfassen:
Wir analysieren Ihre internationale Unternehmensstruktur und prüfen, ob die Hinzurechnungsbesteuerung zur Anwendung kommt und unterstützen Sie bei der steueroptimalen Planung Ihrer Auslandsaktivitäten.
Wir berechnen die Höhe des Hinzurechnungsbetrags und suchen nach Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu minimieren, zum Beispiel durch die Nutzung von Ausnahmen oder durch Strukturanpassungen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation und der Erfüllung der gesetzlichen Meldepflichten, um steuerliche Risiken zu minimieren.
Bei Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung vertreten wir Ihre Interessen und verteidigen Ihre Position gegenüber der Finanzverwaltung.
Warum wir?
Durch unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf internationales Steuerrecht und Hinzurechnungsbesteuerung bieten wir Ihnen fundierte und praxisorientierte Lösungen. Unsere Expertise hilft Ihnen, steuerliche Risiken zu minimieren und Ihre Unternehmensstruktur effizient und rechtssicher zu gestalten.
Kontakt
Haben Sie Fragen zur Hinzurechnungsbesteuerung oder benötigen Sie Unterstützung bei der steuerlichen Optimierung Ihrer internationalen Aktivitäten? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um mit unseren Experten in Kontakt zu treten und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre steuerlichen Anliegen zu erhalten.