Wegzug und Zuzug von Unternehmen
Der Wegzug eines Unternehmens ins Ausland oder der Zuzug nach Deutschland ist ein komplexer Vorgang, der erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. Insbesondere die Themen Betriebsstätte, Entstrickung und Verstrickung spielen hierbei eine zentrale Rolle. Um steuerliche Risiken zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen sowohl im Herkunfts- als auch im Zielstaat zu erfüllen, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich.
Eine Betriebsstätte ist eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Im internationalen Steuerrecht ist die Betriebsstätte von entscheidender Bedeutung, da sie bestimmt, wo ein Unternehmen steuerpflichtig ist. Bei einem Wegzug ins Ausland ist zu prüfen, ob eine Betriebsstätte in Deutschland bestehen bleibt und welche steuerlichen Pflichten sich daraus ergeben. Beim Zuzug nach Deutschland müssen Unternehmen darauf achten, dass sie ihre Betriebsstättenregelungen an die deutschen Vorschriften anpassen.
Die Entstrickung beschreibt den steuerlichen Vorgang, bei dem Wirtschaftsgüter aus der deutschen Besteuerung „entstrickt“ werden, wenn ein Unternehmen ins Ausland verlagert wird. Dies kann dazu führen, dass stille Reserven - also die Differenz zwischen dem Buchwert und dem aktuellen Marktwert von Wirtschaftsgütern - in Deutschland versteuert werden müssen, obwohl sie noch nicht realisiert wurden. Ziel der Entstrickungsbesteuerung ist es sicherzustellen, dass Deutschland diese stillen Reserven besteuern kann, bevor sie dem deutschen Besteuerungszugriff entzogen werden. Eine frühzeitige Steuerplanung kann hier helfen, die Steuerbelastung zu minimieren.
Im Gegensatz dazu steht die Verstrickung, die beim Zuzug eines Unternehmens nach Deutschland relevant wird. Bei der Verstrickung geht es darum, dass Wirtschaftsgüter, die in den deutschen Steuerbereich gelangen, neu bewertet werden, um sicherzustellen, dass deren stille Reserven im Rahmen der deutschen Besteuerung erfasst werden. Hier kommt es darauf an, die Wirtschaftsgüter richtig zu bewerten und die steuerlichen Auswirkungen genau zu berechnen, um unvorhergesehene Steuerbelastungen zu vermeiden.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten umfassende steuerliche Beratung für Unternehmen, die ihren Sitz ins Ausland verlegen oder sich in Deutschland niederlassen wollen. Unsere Leistungen umfassen:
Wir analysieren die steuerlichen Folgen des Zu- oder Wegzugs Ihres Unternehmens und entwickeln Strategien, um Ihre Steuerlast zu minimieren und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen, die steuerlichen Folgen der Entstrickung bei Wegzug ins Ausland und der Verstrickung bei Zuzug nach Deutschland zu verstehen und optimal zu gestalten.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Anpassung Ihrer Betriebsstätten, um sicherzustellen, dass alle nationalen und internationalen steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentationen und der Erfüllung aller steuerlichen Pflichten im In- und Ausland, damit Sie stets rechtssicher aufgestellt sind.
Warum wir?
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im internationalen Steuerrecht und unserer Spezialisierung auf die steuerliche Beratung bei Wegzug und Zuzug von Unternehmen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die sowohl steuerliche Effizienz als auch Rechtssicherheit gewährleisten. Wir unterstützen Sie dabei, die steuerlichen Herausforderungen eines Standortwechsels souverän zu meistern und Ihre Steuerbelastung effektiv zu optimieren.
Kontaktieren Sie uns
Ob Sie Ihr Unternehmen ins Ausland verlagern oder nach Deutschland umziehen - wir stehen Ihnen in allen steuerlichen Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch und erfahren Sie, wie Sie von unserer Expertise im internationalen Steuerrecht profitieren können. Gemeinsam entwickeln wir die optimale Strategie für Ihr Unternehmen.