Wegzugsbesteuerung
Die Wegzugsbesteuerung ist keine eigenständige Steuerart, sondern bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig wird, wenn ein Steuerpflichtiger aus Deutschland wegzieht. Diese Steuer wird auf die stillen Reserven von Anteilen an Kapitalgesellschaften erhoben, die im Privatvermögen gehalten werden. Der Staat behandelt den Wegzug so, als hätte der Gesellschafter seine Anteile veräußert, so dass ein fiktiver Veräußerungsgewinn entsteht, obwohl kein tatsächlicher Verkauf stattgefunden hat. Es gibt aber auch andere Fälle, in denen die Wegzugsbesteuerung ausgelöst werden kann, z.B. der Übergang von Anteilen auf eine im Ausland ansässige Person durch Erbschaft oder Schenkung.
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten umfassende Beratungsleistungen im Bereich der Wegzugsbesteuerung an, die folgende Aspekte umfassen:
Wir beraten Sie umfassend über die verschiedenen Fälle der Wegzugsbesteuerung und deren Folgen. Wir helfen Ihnen, die steuerlichen Konsequenzen zu verstehen und optimal zu planen.
Wir berechnen die Höhe der Wegzugssteuer in Ihrem konkreten Fall und suchen nach Optimierungsmöglichkeiten, um Ihre Steuerbelastung zu minimieren.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation und bei der Beantragung von Ratenzahlungen oder Steuerstundungen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Bei grenzüberschreitenden Steuerfragen arbeiten wir eng mit internationalen Partnern zusammen, um eine umfassende und rechtssichere Beratung zu gewährleisten.
Warum wir?
Mit unserer fundierten Expertise im internationalen Steuerrecht und unserer Spezialisierung auf das internationale Steuerrecht bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Bedürfnissen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unsere langjährige Erfahrung hilft Ihnen, steuerliche Risiken zu minimieren und eine optimale Steuerstruktur zu gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns
Planen Sie einen Wegzug ins Ausland oder sind Sie von einem anderen Fall der Wegzugsbesteuerung betroffen? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um mit uns in Kontakt zu treten und eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre steuerlichen Anliegen zu erhalten.